Hauptinhalt
PRESSEMITTEILUNG:
27. Oktober 2011
Flughafenausbau
Das Rhein-Main-Gebiet braucht einen neuen Anti-Lärm-Pakt
![]() | |
„Der Wortbruch der Landesregierung beim Nachtflug wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorläufig gestoppt. Ab Sonntag haben die Menschen ihre versprochene Ruhe in der Nacht“, sagte Schäfer-Gümbel. Die Landesregierung sei aufgefordert nun endlich ihren Wortbruch zu revidieren. Die SPD fordere
• …dass die Landesregierung die Revisionsklage des Landes gegen die Entscheidung des VGH zurückzieht.
• …eine Bundesratsinitiative zur Verstärkung der Nachtschutzbestimmungen des § 29b Absatz 1, Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes initiiert.
• …die Abwehr der erklärten Absicht der gegenwärtigen Bundesregierung, die bestehenden Nachtschutzbestimmungen des § 29b Absatz 1, Satz 2 LuftVG abschwächen zu wollen.
• …das Initiieren gesamteuropäischer Regelungen zum Nachtflugbetrieb/Nachtschutz
Die SPD-Politiker kritisierten, dass trotz 11 Jahren Vorlauf vom notwendigen Anti-Lärmpakt nur Teile umgesetzt worden seien. Diese, wie etwa die lärmabhängigen Landegebühren und die begonnenen Maßnahmen zum passiven Schallschutz müssten weitergeführt und verbessert werden. Wichtig sei auch die von der Opposition im Landtag durchgesetzte große Lärmwirkungsstudie. Darüber hinaus brauche das Rhein-Main-Gebiet einen erneuerten Anti-Lärm-Pakt zum Schutz der Bevölkerung. Dazu habe die SPD einen Forderungskatalog aufgestellt.
Die Forderungen der SPD im Einzelnen:
• Das Messnetz zur konkreten Feststellung der realen Lärmentwicklung ist auszubauen, die Messdaten sind regelmäßig zu veröffentlichen.
• Ausgehend von dem Status des Jahres 2010 ist ein Lärmminderungsplan zu erarbeiten, der Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu einem optimalen Ergebnis verknüpft. Solche Einzelmaßnahmen sind:
• Kontinuierliche Reduzierung des Dauerschallpegels und Reduzierung der Zahl der von diesem Schallpegel betroffenen Wohnungen
• Überprüfte Optimierung der An- und
Abflugverfahren mit dem Ziel, durch Bündelung und Streuung vorgegebene Lärmkontingente nicht zu überschreiten
• Triebwerksprobeläufe nur in abgeschirmten Zonen
• Ein solcher Lärmminderungsplan für den Flughafen wird verbindlicher Bestandteil eines regionalen Lärmminderungsplanes unter Einbeziehung aller Lärmquellen.
• Eine qualifizierte Beschwerdestelle für Lärmbetroffene geht den Beschwerden nach.
• Einsetzung eines deutschlandweit tätigen Fluglärmschutzbeauftragten, der die Aktivitäten in Sachen aktiver Schallschutz an den bundesdeutschen Flughäfen koordinieren hilft.
• Einführen einer Berichtspflicht des HMWVL im Hinblick auf die Abarbeitung von Fluglärmminderungszielen
• Verbesserung der Ausstattung der Frankfurter Fluglärmkommission zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums.
Dokumente:
Positionspapier Anti-Lärm-Pakt 2011 pdf
Dokumentation des Wortbruchs Fluglärm 2011 pdf
Dringlichkeitsantrag Anti-Lärm-Pakt 2011 pdf


