Reichenbach erfreut über Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements

Portraitfoto von Gerold Reichenbach (Quelle: spdfraktion.de)

„Noch vor Ende der Wahlperiode haben wir das Bürgerschaftliche Engagement weiter gestärkt. Vereine können jetzt zukünftig noch besser arbeiten“, freut sich Gerold Reichenbach als zuständiges Bezirksvorstandsmitglied des Bezirks Hessen Süd und Mitglied des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement im Deutschen Bundestag über die noch in der letzten Sitzungswoche beschlossene Reform des Vereinsrechts.
„Es ist besonders wichtig, dass mit dieser Reform nun die finanzielle Haftung für ehrenamtliche Vorstände begrenzt wird. Denn es kann nicht sein, dass man für sein ehrenamtliches Engagement im Vereinsvorstand auch noch bestraft werden kann“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. Damit werde nun endlich der langjährigen Forderung der SPD sowie vieler Vereinsmitglieder, insbesondere auch aus der Region Südhessen, Rechnung getragen. Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder werden durch die neue Regelung stärker vor finanziellen Risiken geschützt, da sie nunmehr nur noch für Schäden haften, die sie im Dienst für ihren Verein vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Neuregelung gilt für alle, die unentgeltlich oder für eine Vergütung von bis zu 500 Euro im Jahr im Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung tätig sind.

„Ich freue mich auch, dass Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sein Versprechen gegenüber den freiwilligen Feuerwehren und ehrenamtlichen Hilfsorganisationen eingelöst hat“, erklärt Reichenbach weiter. Ebenfalls in der letzten Sitzungswoche verabschiedete der Bundestag Sonderregelungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bei den freiwilligen Feuerwehren, Rettungs- und technischen Hilfsdiensten.

„Ich halte die nun verabschiedete Lösung für praktikabel, kostengünstig und vor allem für EU-konform und verkehrssicher“, so Reichenbach weiter. „Es wird jetzt also eine Sonderregelung für Fahrzeuge bis 4,75t geben, bei der eine verbandsinterne Schulung und Prüfung zum Führen von Einsatzfahrzeugen berechtigt“, erläuterte Reichenbach die Regelung weiter.

Darüber hinaus sei es nach zähen Verhandlungen mit der Union auch gelungen, eine neue Fahrberechtigung auszuhandeln, die zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 t berechtige. Eine entsprechende Regelung im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung müsse die Bundesregierung noch veranlassen. Vorgesehen sei hier eine Vereinfachung der Ausbildung und Prüfung.
Mit den Regelungen werde ein Beitrag zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bei den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen geleistet, so Reichenbach. Die Regelungen waren in wochenlangen Verhandlungen zwischen Parlament, Ministerium und den betroffenen Organisationen ausgehandelt und von der CSU, die auf nicht EU-konforme Regelungen bestanden hatte, fast zum Scheitern gebracht worden.

www.gerold-reichenbach.de