Schließung des VG Frankfurt wäre angesichts der Finanzkrise ein falsches Signal

Zur Frage der Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichte sowie zu den Überlegungen der Landesregierung Gerichtsstandorte zu schließen, erklärt der Bezirksvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Jürgen Gasper:

„Die Sozialdemokratischen Juristen lehnen eine Zusammenlegung der beiden Gerichtsbarkeiten aus politischen und verfassungsrechtlichen Gründen entschieden ab. Eine Zusammenlegung ist rechtlich nur im Wege einer Verfassungsänderung des Art. 95 GG (Oberste Gerichtshöfe des Bundes) möglich. Dies sieht erfreulicherweise auch die Bundesjustizministerin so. Für eine Änderung des Art. 95 GG fehlt es gegenwärtig an der notwendigen Mehrheit. Die Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-geführten Länder auf, sich einer solchen Änderung zu widersetzen. Eine in Jahrzehnten gewachsene Rechtskultur darf nicht aus rein fiskalpolitischen Gründen über Bord geworfen werden. Überlegungen, es den einzelnen Bundesländern freizustellen, ob sie für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Zusammenlegung der ersten oder der ersten und zweiten Instanz der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit durchführen, sind auch deshalb rechtspolitisch völlig verfehlt, weil dann ein Flickenteppich der Gerichtszuständigkeiten entsteht, der nicht im Interesse der Rechtssuchenden sein kann. Auch eine solche Optionslösung setzt seine Verfassungsänderung voraus.

Sofern die Landesregierung für den Fall des Scheiterns ihrer Pläne zur Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten eine Schließung eines der drei südhessischen Verwaltungsgerichte erwägt, lehnen wir dies ebenfalls entschieden ab. Zwar ist nicht zu verkennen, dass die Auslastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit heute – anders als noch vor zehn Jahren – deutlich geringer geworden ist und insoweit ein Stellenabbau bis hin zur Reduzierung von Spruchkörpern zwingend ist, jedoch gilt es im Interesse einer bürgernahen Justiz, die Gerichtsstandorte als solche zu erhalten. Im Vergleich mit den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Verwaltungsgerichte relativ große Gerichte. In Bezug auf eine mögliche Schließung des größten hessischen Verwaltungsgerichts, des VG Frankfurt, ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass dieses Verwaltungsgericht auch für börsen- und bankrechtliche Entscheidungen, z. B. gegen die Deutsche Bundesbank und die Frankfurter Wertpapierbörse zuständig ist. Ferner besteht die alleinige bundesweite Zuständigkeit für Verfahren aus dem Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Eine Schließung gerade dieses Gerichts ist im Zeichen der Finanzkrise ein völlig verfehltes politisches Signal. Freilich verwundert es nicht, dass gerade die FDP hier die Axt anlegen möchte. Vorübergehend vorhandene Überkapazitäten der Verwaltungsgerichte können auch durch mehrjährige Abordnungen und im Einzelfall durch Übertragung eines richterlichen Nebenamtes auf Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgeglichen werden. Bevor Gerichtsstandorte geschlossen werden und die Arbeit der Justiz damit bürgerferner wird, ist dieser Weg vorzuziehen.

Keinen Grund sehen die sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen auch für die geplante Schließung von Arbeitsgerichten, deren Auslastung gegenwärtig als hoch einzuschätzen ist.