Zur Besetzung des Präsidentenamtes der hessischen Bereitschaftspolizei erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) im Bezirk Hessen-Süd, Jürgen Gasper:
Dass Innenminister Volker Bouffier trotz des Eilbeschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von 2008 den von ihm von vorneherein favorisierten Hans Langecker (CDU) zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei ernannt hat, ist nicht nur einen schwerwiegenden Verstoß gegen elementare Grundsätze des Beamtenrechts. Er enthüllt auf erschreckende Weise, welches Verhältnis die Landesregierung und die sie führende CDU zum Grundsatz der Gewaltenteilung hat. Sich rechtstreu zu verhalten und gerichtliche Entscheidungen zu befolgen, obliegt nicht nur den Bürgern sondern gerade auch der Landesregierung. Mit seinem Verhalten ist der Innenminister ein katastrophales Vorbild.
Der Respekt vor gerichtlichen Entscheidungen ist Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie und für die Bewahrung des Rechtsstaats. Indem Bouffier aus Gründen, die nach der Gerichtsentscheidung nicht in der überragenden Qualifikation des von ihm ausgewählten Bewerbers liegen können, die Beförderung vornimmt, macht er deutlich, dass er Parteiinteressen über das Recht stellt. Dass der übergangene Konkurrent noch nicht einmal vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde über die Absicht des Ministers informiert wurde, ist alles andere als normal. Es ist geradezu eine Verhöhnung des Rechtsstaates. Ein Innenminister, der Entscheidungen unabhängiger Gerichte und die Rechtschutzmöglichkeiten Betroffener ad absurdum führt, befindet sich nicht mehr auf dem Boden unserer Verfassung. Er sollte zurücktreten.