
Wieder mal hessisches Landrecht. Da soll ein Spitzenbeamter ernannt werden. Ein Gericht entscheidet, dass die Auswahlentscheidung nicht in Ordnung ist. Es schreibt zwingend ein zweites Auswahlverfahren vor.
Klare Sache, oder?
Nicht für den hessischen Innenminister. Nach einer Schamfrist wird der Beamte dennoch ernannt. Die Urkunde wird sofort ausgehändigt, damit keine Chance auf rechtliche Intervention besteht.
Es geht hier nicht um die konkrete Personalentscheidung, die mag richtig oder falsch sein. Es geht darum, dass der für Sicherheit und Ordnung zuständige Minister ein rechtskräftiges Urteil einfach ignoriert. Wenn es darum geht, parteipolitische Freunde zu protegieren, ist dieser Landesregierung jedes Mittel recht. Diese Art der Übernahme eines Staates durch eine Partei gab es auf deutschem Boden zuletzt in der DDR. Ein interessantes Vorbild für eine Partei wie die hessische CDU.
Kommentar aus der „Sozialdemokrat“ (April 2010)