Diskussionsveranstaltung: Wie kann eine verfassungskonforme Regelung aussehen?

Anfang dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer weiteren Entscheidung einstimmig beschlossen, dass auch die im Jahr 2004 eingeführte nachträgliche
Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (das Recht auf Freiheit
und Sicherheit) verstößt.

Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am 4. Mai 2011 die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber bis zum 31. Mai 2013
verpflichtet, verfassungskonforme Regelungen zu schaffen und die Sicherungsverwahrung neu auszugestalten.

Wir laden Sie hiermit recht herzlich ein, in einer Diskussionsveranstaltung unter dem Titel
„Sicherungsverwahrung“ .
– Wie kann eine verfassungskonforme Regelung aussehen?-
am 7. Dezember 2011 um 19 Uhr
Titus-Forum, Walter-Möller-Platz 2, 60439 Frankfurt
Clubraum 2
mit Herrn Prof. Dr. Kreuzer,
Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen

über die zukünftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung mit zu diskutieren.