Meilenstein für Verfassungsrechtsprechung

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften erklärt Jürgen Gasper, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen im Bezirk Hessen-Süd und SPD-Kandidat für die Landtagswahl.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht in einer beeindruckenden Kontinuität mit einer Reihe von Vorgängerentscheidungen nach Einführung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Damit macht das Bundesverfassungsgericht klar, dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen der Lebenssituation von Eheleuten und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gibt. Wo aber Sachverhalte gleichartig sind, müssen sie auch gleich behandelt werden. Das gilt für das Steuerrecht ebenso wie für das Familienrecht. Aufgeräumt wird mit dieser Entscheidung in letzter Konsequenz auch mit der von vielen konservativen Staatsrechtslehrern verbreiteten Mär, aus Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes ergebe sich ein sogenanntes „Abstandsgebot“ zwischen der bürgerlichen Ehe einerseits und eingetragenen Lebenspartnerschaften andererseits. Durch die vollständige Gleichstellung nun auch im Steuerrecht wird keinem Ehepaar etwas weggenommen. Vielmehr geht es um die Durchsetzung einer der Kernforderungen des freiheitlichen Rechtsstaates für die bislang benachteiligte Gruppe der eingetragenen Lebenspartner: der Gleichheit vor dem Gesetz! Besonders erfreulich ist, dass die Gleichstellung rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ erfolgen wird.“

Als logische Folgerung dieser Entwicklung in der Verfassungsrechtsprechung, aber auch des gesellschaftlichen Wandels, der sich in dieser Frage vollzogen habe, müsse am Ende dieser Entwicklung die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sein, die ein besonderes Institut „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ dann überflüssig mache, erklärte Jürgen Gasper weiter. „Diese Forderung ist aufgrund des Einsatzes der JUSOS, SCHWUSOS, aber auch der ASJ, die in Hessen schon vor Jahren entsprechende Beschlüsse auf den Weg gebracht hatte, im Bundestagswahlprogramm der SPD verankert worden. Nach einem Wahlsieg von Rot-Grün in Hessen, werden wir sozialdemokratische Juristinnen und Juristen uns dafür stark machen, dass die neue Hessische Landesregierung diesbezüglich im Bundesrat initiativ wird.“

Ansprechpartner Jürgen Gasper, Tel. 01 73-7 04 89 04