Keine Sperrgebiete, um Frauen besser zu schützen und Prostitution zu regulieren

„Wir brauchen keine Sperrgebiete, um Frauen besser zu schützen und Prostitution zu regulieren“, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Hessen-Süd Ulli Nissen.

Hintergrund sind die Äußerungen des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages Dr. Stephan Articus, der in einer Pressemitteilung gefordert hatte, im neuen Prostitutionsgesetz Sperrgebiete rechtssicher auszuweisen und hierfür Änderungen im Baurecht vorzunehmen.

„Die SPD-Frauen haben auf ihrer Konferenz jüngst einen Antrag verabschiedet, um Rechte und Schutz der Prostituierten zu verbessern. Die Einrichtung von Sperrgebieten lehnen wir ab“, so Nissen weiter. „Wir unterstützen dagegen die Pläne unserer Bundesfrauenministerin Schwesig, eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten einzuführen. Dann müssten Bordellbetreiber beim Gewerbeamt eine Betriebserlaubnis beantragen.“

Die Pläne der Bundesfrauenministerin ein eigenständiges Prostitutionsstättengesetz nach dem Gaststättengesetz zu erlassen, begrüßt Ulli Nissen ebenfalls. Die Regulierung der legalen Prostitution ist notwendig, um klare Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem zu ziehen, Arbeitsbedingungen und sexuelle Selbstbestimmung der in der Prostitution Tätigen zu verbessern und Auswüchse wie zum Beispiel Flatrate-Bordelle wirksam zu bekämpfen.

Die ASF unterstützt die Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes mit differenzierten Maßnahmen zum größtmöglichen Schutz der Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung, zur Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechtes und der Gewährleistung fairer Arbeit und mit dem Ziel, illegale Formen zurückzudrängen. Die ASF fordert ein Maßnahmebündel mit dem die Frauen in der Prostitution besser geschützt werden können. Dazu gehört zum Beispiel ein besseres Beratungs- und Hilfsangebot.

Klar abzugrenzen ist die legale Prostitution vom Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und der Zwangsprostitution. Beides sind schwere Verbrechen und müssen strafrechtlich verfolgt werden.