Diskriminierung kann sich Hessen nicht leisten

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes soll „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen“. Wenngleich sein Inkrafttreten im Jahr 2006 einen großen Fortschritt für die Antidiskriminierungsarbeit in Deutschland bedeutete, kann Diskriminierung nur dann wirksam bekämpft werden, wenn es auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die einzelnen Bundesländer gibt.

Im Rahmen der Veranstaltung, die von der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt des SPD-Bezirks Hessen-Süd organisiert wird, behandelt das Podium die Frage, wie durchgreifend das AGG noch ist und warum Hessen ein Landesantidiskriminierungsgesetz braucht. Nach einer Begrüßung und Einführung durch den Landtagsabgeordneten und Vorsitzenden der AG Migration und Vielfalt Turgut Yüksel, diskutieren Jutta Steinbrück, MdEP, Alexander Klos, Jurist und Rechtssoziologe und Ansgar Dittmar, Bundesvorsitzender des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD außerdem die Fragen, nach welchen Kriterien die einzelnen Fälle von Diskriminierung beurteilt werden und wie weit die Befugnisse der entstehenden Antidiskriminierungsstelle in Hessen reichen sollten. Moderiert wird die Veranstaltung von Uta Zapf, MdB a. D.

Wir laden Sie herzlich ein, daran teilzunehmen und sich aktiv zu beteiligen.

Montag, 06. Oktober um 18.30 Uhr
SPD-Parteihaus
Fischerfeldstraße 7-11
60311 Frankfurt am Main