Alleinerziehende nicht genug berücksichtigt

"Heute hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vorsieht. Die besonderen Belastungen der Alleinerziehenden bleiben beim Gesetzentwurf aber außen vor", erklärt die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen.

Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende beträgt aktuell 1308 Euro. Der Freibetrag wurde seit elf Jahren nicht mehr erhöht. Mehr als eine Millionen Alleinerziehende profitieren von dem Freibetrag. "Das ist ein Schlag ins Gesicht ausgerechnet jener Familien, die ohnehin die größten Belastungen zu tragen haben", kritisiert Nissen. Das dürfe nicht das letzte Wort sein. Der Koalitionsvertrag lege klar fest, dass der Entlastungsbetrag angehoben und nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden solle.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat angekündigt, in den nächsten Wochen dafür zu kämpfen, dass im Gesetzgebungsverfahren auch der Freibetrag für Alleinerziehende angehoben wird.