Die AGS, der Unternehmerverband der SPD, mit seinen mehr als 30.000 Mitgliedern hält die Indexierung von Kindergeld für EU-Ausländer für unsinnig.
„Ich bezahle meinen Mitarbeitern, die aus dem EU-Ausland stammen, ja schließlich auch den gleichen Lohn, den meine deutschen Mitarbeiter bekommen“ so Ralph Weinbrecht, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger in der SPD (AGS) und Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens.
EU-Ausländer haben Anspruch auf das im Land ihrer Anstellung geltende Kindergeld, auch wenn ihre Kinder im Herkunftsland leben. Das hat der Europäische Gerichtshof 2012 höchstrichterlich festgestellt. Und das ist auch nur logisch, schließlich würde es für das deutsche Pflegesystem, in dem viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den östlichen Mitgliedsländern tätig sind, den Fachkräftemangel noch verschärfen, sobald der Anreiz des in Deutschland geltenden Kindergeldsatzes entfallen würde. Das kann auch kein Bundesgensundheitsminister Spahn im Ernst wollen.
Die AGS regt an, die Europäische Kommission insofern um Stellungnahme zu ersuchen.
Ralph Weinbrecht – AGS Bundesvorstand