Pressemitteilung AfA Hessen Süd
„…und es macht doch einen Unterschied!!“
So Sebastian Cramer, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für ArbeitnehmerInnenfragen (AfA) Hessen Süd, wenn er auf die neue Regierung angesprochen wird.
Aus seiner Sicht wird bereits in den ersten Wochen deutlich, dass unter der SPD geführten Ampel die Belange von Beschäftigten wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt sind.
Das zeigt sich eindrücklich bei der noch in 2022 geplanten Einführung des Mindestlohnes von 12€. Nur noch 48% der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Betrieben. Serpil Sarikaya, die stellvertretende Vorsitzende betont: „Die AfA hat diese Forderung im Wahlkampf mit großem Nachdruck unterstützt. Wir sind der Überzeugung, dass von der Erhöhung Millionen Menschen in Deutschland im Niedriglohnsektor profitieren werden.“
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Errichtung neuer Betriebsräte. Wer die Gründung eines Betriebsrates in Zukunft verhindert, begeht eine Straftat. SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil will mit einer Ausweitung des Strafrechts die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern. Laut §119 des Betriebsverfassungsgesetzes ist auch heute schon die Behinderung von Betriebsratswahlen ein sog. Antragsdelikt – und kann deshalb nur auf Antrag zB. von Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen verfolgt werden.
Andreas Trägler, der stellvertretende Vorsitzende der AfA, berichtet aus zahlreichen Gesprächen, dass viele Beschäftige sich aus Angst um den Job nicht trauen, Anzeige zu erstatten, wenn sie eine Behinderung der Betriebsratsgründung erfahren. „Künftig reicht es dann aus, dass die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von solchem Vorgehen hat. Das Gesetz muss entsprechend geändert werden. Wir sind zuversichtlich, dass die SPD dieses Ziel auch erreicht. Die Beschäftigten haben es mehr als verdient, dass ihre Anliegen mit Nachdruck vorangebracht werden.“