Ad 1: Wir begrüßen die großzügigeren Regelungen zur Kostenübernahme bei Arzneimitteln für Kinder. Es darf kein ökonomischer Druck auf sozial schwache Familien auf Kosten der Gesundheit ausgeübt werden! Auch sorgen höhere Vergütungen für bessere wirtschaftliche Planbarkeit bei den pharmazeutischen Unternehmern.
Ad 2: Ebenso begrüßen wir, dass Standort-Kriterien bei der Vergabe von Rabattverträgen künftig stärker berücksichtigt werden. Diese Regelung ist proaktiv auf andere versorgungsrelevante Wirkstoffe auszuweiten. Im Sinne der Transparenz sollte für Apotheken und Verbraucher*innen kenntlich gemacht werden, welcher Rabattpartner vermehrt in der EU produziert. Krankenkassen sind zur Offenlegung ihrer durch Rabattverträge erzielten Einsparungen zu verpflichten.
Ad 3: Wenn es in einer Festbetragsgruppe zuzahlungsfreie Produkte gibt, muss sich dies auch in den Rabattverträgen niederschlagen. Es ist anzunehmen, dass die Krankenkassen durch die Rabattarzneimittel mehr Einsparungen erzielen als durch die nominell günstigsten zuzahlungsfreien Produkte, weshalb die Einsparungen auch bei Rabattverträgen an die Versicherten weitergegeben werden sollen.
Ad 4: Ein Zuschlag für Apotheken von 50 Cent für einen derart aufwändigen Prozess (Recherche nach lieferbaren Alternativen, Rücksprache mit Ärzt*in, Dokumentation) ist nicht angemessen und spiegelt nicht die Mehrarbeit wider, die durch Apotheken im Rahmen von Lieferengpässen erbracht werden muss. Vielmehr sollte bei jeder Lieferunfähigkeit und Ausweichen auf ein anderes als das verordnete Präparat ein angemessener Zuschlag unabhängig von der festgestellten Versorgungslage vergütet werden. Ist eine Rücksprache mit der verordnenden Ärzt*in notwendig, sollte dieser Zuschlag erhöht und auch die Ärzt*in für ihren Mehraufwand vergütet werden.